Allgemeine Geschäftsbedingungen — AGB

für Besucher/Nutzer der Lasertag Arena „Legen­dary Lasertag Giessen“ der spor­tify GmbH.

Wir begrüßen Sie herz­lich und wünschen viel Spaß und bitten Sie, sich an die Spiel­re­geln zu halten.

Zu einem reibungs­losen Ablauf Ihres Aufent­haltes tragen auch klare Verein­ba­rungen über die wech­sel­sei­tigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form nach­fol­gender Bestim­mungen verein­baren. Diese werden, soweit wirksam verein­bart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekom­menen Nutzungs­ver­trages.

Wir bitten Sie um sorg­fäl­tiges Lesen und Beach­tung.

§ 1 Nutzung

Die Besu­cher nutzen die Lasertag Arena auf eigene Gefahr. Wir weisen Sie darauf hin, die entspre­chenden Sicher­heits­hin­weise und Regeln, die auf unserer Home­page stehen und in der Arena ausge­hängt sind, zu lesen und zu beachten.

Insbe­son­dere das Klet­tern auf Hinder­nisse, das Verschieben von Hinder­nissen,  mutwil­lige Beschä­di­gung der Lasertag Arena und der zuge­hö­rigen Ausstat­tung, sowie Rennen, Hinlegen, Rollen und auf den Boden legen sind in der Arena unter­sagt. Darüber hinaus ist jegli­cher gewalt­samer Umgang mit Mitspie­lern und den Gerät­schaften, sowie das Tragen von Uniformen, Maskie­rungen, Vermum­mung, Tarn­klei­dung oder mili­tä­ri­sche Verklei­dungen nicht gestattet.

Bis sich die Augen an die Dunkel­heit in unserer Arena gewöhnt haben, bitten wir um größt­mög­liche Vorsicht. Den Anwei­sungen des Perso­nals ist Folge zu leisten. Sollten sich einige Mitspieler an die oben aufge­führten Verbote nicht halten, so behalten wir uns vor den Betrieb der kompletten Anlage aus sicher­heits­tech­ni­schen Gründen einzu­stellen und die Arena zu räumen.

Gespielt wird idea­ler­weise in dunkler Frei­zeit­klei­dung, mit sport­li­chem Schuh­werk. Jede Form mili­tanter Klei­dung, auch nur ansatz­weise, ist unter­sagt.

Wir bitten Sie, für die Einwei­sungen 15 min vor Spiel­be­ginn anwe­send zu sein. Verspä­tete Ankunft berech­tigt nicht zum Wert­aus­gleich oder Verlän­ge­rung.

Keine Gruppe hat das Anrecht die Arena allein zu nutzen. Sind die Gruppen kleiner, behalten wir uns vor andere Personen zur glei­chen Zeit spielen zu lassen. Ausge­nommen hiervon sind exklu­sive Buchungen unserer Einrich­tung.

Wir sind berech­tigt aber nicht verpflichtet Minder­jäh­rigen ohne Beglei­tung eines gesetz­li­chen Vertre­ters bzw. einer Aufsichts­person den Einlass, bzw. den Zugang zur Arena zu verwei­gern. Im Falle einer Zugangs­ge­wäh­rung wird kein vertrag­li­ches oder gesetz­li­ches Beauf­sich­ti­gungs­ver­hältnis begründet, insbe­son­dere nicht gemäß § 832 BGB. Entspre­chendes gilt auch für Minder­jäh­rige in Beglei­tung gesetz­li­cher Vertreter oder Aufsichts­per­sonen. Auf die gesetz­liche Haftung gesetz­li­cher Vertreter oder Aufsichts­per­sonen gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mungen und die sich hieraus erge­benden Pflichten wird ausdrück­lich hinge­wiesen.

§ 2 Spielgeräte

Die Spiel­ge­räte in unserer Arena werden von den Spie­lern auf eigene Gefahr benutzt. Sorg­samer Umgang mit den Spiel­ge­räten wird zwin­gend voraus­ge­setzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschä­di­gung oder über­ge­bühr­li­cher Abnut­zung der Geräte Scha­den­er­satz­an­sprüche und Nutzungs­er­satz geltend gemacht werden. Sollte ein Gerät aufgrund vorsätz­li­cher oder grob fahr­läs­siger Bedie­nung durch den Spieler beschä­digt werden, so wird eine Vertrags­strafe in Höhe von 2.000,00 Euro fällig, unab­hängig davon, dass zusätz­liche Scha­den­er­satz­an­sprüche bestehen.

§ 3 Garderobe

Wir stellen unseren Besu­chern kostenlos Schließ­fä­cher für die Verwah­rung persön­li­cher Gegen­stände zur Verfü­gung. Die Schließ­fä­cher sind beim Verlassen der Lasertag Arena zu leeren. Wir behalten uns das Recht vor nach Betriebs­schluss verschlos­sene Schließ­fä­cher aufzu­bre­chen und diese zu Räumen. Die Inhalte werden im Anschluss für mindes­tens vier Wochen verwahrt und können gegen einen entspre­chenden Besitz­nach­weis abge­holt werden.

Für die Benut­zung der Fächer und Garde­robe wird unse­rer­seits keine Haftung über­nommen.

§ 4 Anweisungen

Sämt­liche Anwei­sungen des Perso­nals sind unbe­dingt Folge zu leisten.

Personen, die gegen unsere Haus­ord­nung und Anwei­sung des Perso­nales verstoßen, werden unver­züg­lich der Arena verwiesen. Hiermit verbunden ist gleich­zeitig die Kündi­gung des Benut­zungs­ver­trages, der es einer münd­li­chen Abmah­nung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwer­wie­gend ist, dass eine sofor­tige Verwei­sung sach­lich begründet werden kann.

§ 5 Eintrittspreise

Der Eintritts­preis wird sofort fällig und ist vor Spiel­be­ginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen ange­mel­dete Gruppen nicht, obwohl eine Buchung vorliegt, so wird der Eintritts­preis nach der Gesamt­bu­chung bei der Person einge­for­dert, die die Buchung veran­lasst hat.

§ 6 Rauchverbot, Alkoholverbot für Minderjährige und Alkoholeinschränkung

In der gesamten Arena besteht Rauch­verbot. Der Verkauf von Alkohol an Minder­jäh­rige ist nicht gestattet. Bei Nach­frage ist ein gültiger Ausweis vorzu­zeigen.

Die Teil­nahme an den Spiel­runden ist zur eigenen Sicher­heit und der Sicher­heit von Mitspie­lern unter Alko­hol­ein­fluss unter­sagt. Wir behalten uns das Recht vor Personen die unter dem Einfluss von Alkohol stehen vom Spiel­be­trieb auszu­schließen. Hiermit verbunden ist gleich­zeitig die Kündi­gung des Benut­zungs­ver­trages, der es einer münd­li­chen Abmah­nung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwer­wie­gend ist, dass eine sofor­tige Verwei­sung sach­lich begründet werden kann.

§ 7 Vorzeitige Beendigung

Wird die Nutzung der Arena vor Ablauf der hierfür gewährten Spiel­zeit beendet, so besteht kein Anspruch auf antei­lige oder komplette Rück­erstat­tung des Eintritts­preises.

 

§ 8 Bildmaterial

Das Fertigen von Foto oder sons­tigem Bild­ma­te­rial zu gewerb­li­chen Zwecken inner­halb der Anlage ist, ohne ausdrück­liche Geneh­mi­gung des Betrei­bers, unter­sagt.

§ 9 Verwertung Bildmaterial

Durch den Besuch unserer Lasertag Arena sowie Zahlung des Eintritts­preises, kommt der Nutzungs­ver­trag zustande. Hier­durch wird die Erlaubnis erteilt, dass alle in der Arena geschos­senen Bilder zum Zwecke der Eigen­wer­bung durch die Betrei­berin verwertet werden können. Dies schließt ausdrück­lich die Eigen­wer­bung auf der Home­page und der Face­book-Seite der Betrei­berin mit ein.

Die Erlaubnis kann durch schrift­li­cher Wider­spruch vor Spiel­an­tritt entzogen werden.

§ 10 Gewerbliche Vertragspartner

Bei gewerb­li­chen Vertrags­part­nern haben deren etwaige Geschäfts­be­din­gungen keine Gültig­keit. Auch dann nicht wenn sie uns zuvor mitge­teilt wurden und wir diesen nicht wider­spro­chen haben.

§ 11 Hausrecht

Die Lasertag Arena Betrei­berin und deren Bevoll­mäch­tigte üben das Haus­recht aus. Eine Haftung der Lasertag Betrei­berin sowie deren Mitar­beiter und Aushilfen, externen Veran­stal­tern, dem Eigen­tümer des Geländes und der Arena, die Besu­cher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juris­ti­sche oder natür­liche Personen, die mit der Orga­ni­sa­tion auf dem Gelände in Verbin­dung stehen gegen­über Mietern, Mitspie­lern und Besu­chern der Lasertag Arena bei Unfällen, Verlust, Dieb­stahl, Personen‑, Sach- und Vermö­gens­schäden inner­halb und außer­halb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Park­plätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausge­schlossen. Insbe­son­dere besteht keine Haftung bei Verlet­zungen, Diebstahl/Verlust von Klei­dung, Wert­ge­gen­ständen und Ausrüs­tung gleich welcher Art, sowie Beschä­di­gung oder Entwen­dung von Fahr­zeugen.

§ 12 Haftung

Bei Unfällen oder Verlet­zungen und daraus resul­tie­renden Schäden bei Besuchern/Nutzern, welche durch die Benut­zung der Ausrüs­tung oder der Arena hervor­ge­rufen werden, über­nehmen wir keine Haftung für fahr­läs­siges Verhalten. Unsere eigene Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Perso­nen­schäden, sowie unsere Haftung für durch uns oder durch unser Personal verur­sachte Schäden, ist auf Vorsatz oder grobe Fahr­läs­sig­keit beschränkt.

§ 13 Gerichtsstand

Der Gerichts­stand ist Gießen. Es gilt ausschließ­lich das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land.

Gießen, den 27.10.2015